[WPR.2022.13- act.] 42). Zudem äusserte sich die Gesuchsgegnerin mehrfach, zuletzt anlässlich der heutigen Verhandlung dahingehend, dass sie nicht bereit sei, die Schweiz in Richtung Vereinigtes Königreich oder Nigeria zu verlassen (MI-act. 346, 370; Akten des Verwaltungsgerichts im Verfahren WPR.2021.47 [WPR.2021.47-act.] 48; WPR.2022.13-act. 42; Protokoll S. 3, act. 39). Sie sei in die Schweiz gekommen, um ihren Ehemann für die Gerichtsverhandlung betreffend ihre Kinder nach London zu holen (Protokoll S. 3, act. 39).