Weitere Anzeichen, die an der Ausschaffungsmöglichkeit in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Zweifel aufkommen lassen würden, sind keine ersichtlich. Insbesondere bestehen trotz der Covid-19-Pandemie regelmässige Flugverbindungen in das Vereinigte Königreich (act. 4), womit dem Wegweisungsvollzug auf dem Luftweg keine Hindernisse entgegenstehen.