Die Gesuchsgegnerin wurde am 14. Dezember 2021, 07.20 Uhr durch die Kantonspolizei Aargau polizeilich angehalten und gleichentags dem MIKA zugeführt (MI-act. 357 f.). Anschliessend ordnete das MIKA mit sofort vollstreckbarer Verfügung die Wegweisung der Gesuchsgegnerin aus der Schweiz, dem Schengen-Raum und der Europäischen Union an (MIact. 360 ff.). Nach Eröffnung der Wegweisungsverfügung (MI-act. 360 ff.) gewährte das MIKA der Gesuchsgegnerin gleichentags das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft (MI-act. 369 ff.). Im Anschluss daran ordnete das MIKA eine Ausschaffungshaft für die Dauer von drei Monaten an (MI-act. 372 ff.).