Nachdem der Gesuchsgegner für einen unbegleiteten Flug am 22. April 2022 nach Sri Lanka angemeldet wurde, stellten die sri-lankischen Behörden am 10. März 2022 ein Ersatzreisepapier für den Gesuchsgegner aus (MI-act. 106 ff, 110 ff., 116). Am 19. April 2022, 14.00 Uhr erschien der Gesuchsgegner einer Vorladung folgend beim MIKA und wurde durch das MIKA erneut zu seiner Ausreisebereitschaft befragt (MI-act. 114, 117 f.). Anlässlich dessen gab er abermals zu erkennen, er sei nicht bereit freiwillig nach Sri Lanka auszureisen (MI-act. 117).