Ebenfalls am 16. Februar 2021 ersuchte das MIKA das SEM um Vollzugsunterstützung bei der Papierbeschaffung (MI-act. 89 f.). In der Folge reichte das SEM am 22. Februar 2021 bei der sri-lankischen Vertretung in Genf ein Gesuch um Rückübernahme des Gesuchsgegners ein (MI-act. 93 ff.). Mit Schreiben vom 26. Oktober 2021 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei durch die sri-lankischen Behörden als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert worden und die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments sei – unter der Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – zugesichert worden (MI-act. 101 ff.). -3-