2. Die Haft ist im Ausschaffungszentrum des Kantons Aargau in Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. -8- 4. Das MIKA wird angewiesen, dem Gesuchsgegner das vorliegende Urteil in einer für ihn verständlichen Weise zu eröffnen und dem Verwaltungsgericht eine Bestätigung der Urteilseröffnung zukommen zu lassen. Zustellung an: den Gesuchsgegner das MIKA (im Doppel, mit Rückschein; vorab per E-Mail) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten