3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen. C. Im Anschluss an die Eröffnung der angeordneten Ausschaffungshaft unterzeichnete der Gesuchsgegner eine Erklärung, wonach er auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichte (MI-act. 50). Der Einzelrichter zieht in Erwägung: