B. Nach Eröffnung der Wegweisungsverfügung (MI-act. 41 ff.) gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner gleichentags das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft (MI-act. 45 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 13. April 2022, 15.58 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für 30 Tage bis zum 12. Mai 2022, 12.00 Uhr, angeordnet. -3-