Am 13. April 2022, 15.58 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der strafprozessualen Haft entlassen und ab diesem Zeitpunkt migrationsrechtlich festgehalten (MI-act. 40). Gleichentags wurde der Gesuchsgegner um 17.15 Uhr dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugeführt (MI-act. 45). Anschliessend ordnete das MIKA mit sofort vollstreckbarer Verfügung die Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz, dem Schengen-Raum und der Europäischen Union an (MI-act. 41 ff.).