Am 12. April 2022, 19.05 Uhr, wurde der Gesuchsgegner anlässlich einer Kontrolle durch die Kantonspolizei Aargau in Muhen angehalten (MI-act. 7, 9). Dabei wies er sich mit einem nicht ihm gehörenden serbischen Reisepass lautend auf den Namen B. aus (MI-act. 3, 9, 22). Ausserdem führte der Gesuchsgegner neben seinen kosovarischen Papieren (Identitätskarte und Führerausweis) auch einen gefälschten slowenischen Führerausweis mit sich (MI-act. 2, 7 f., 24). In der Folge wurde er durch die Kantonspolizei Aargau gestützt auf Art. 217 Abs. 1 lit. a der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) vorläufig festgenommen (MI-act. 7 ff.).