A. Mit Verfügung vom 5. Januar 2022 ordnete das Staatssekretariat für Migration (SEM) gegen den Gesuchsgegner ein ab dem 9. Januar 2022 bis zum 10. Januar 2025 gültiges Einreiseverbot für das Gebiet der Schweiz und Liechtensteins an, welches ihm am 6. Januar eröffnet wurde (MIact. 4 f., 53).