1. Die Verfügung des Amts für Migration und Integration vom 10. März 2022 sei aufzuheben. 2. Die Eingrenzungsverfügung vom 7. Mai 2019 betreffend den Beschwerdeführer sei aufzuheben. -3- 3. Der unterzeichnende Rechtsanwalt, Daniele Moro, sei zum unentgeltlichen Rechtsbeistand des Beschwerdeführers zu ernennen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates.