Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 11. April 2022 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 9. Juni 2022, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist grundsätzlich im Zentrum für ausländerrechtliche Administativhaft Zürich zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder Ausschaffung kann die Inhaftierung während längstens zweier aufeinanderfolgender Nächte im Zentralgefängnis Lenzburg oder Ausschaffungszentrum Aarau erfolgen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. -9-