3.2. Die Gesuchsgegnerin gab anlässlich des Ausreisegesprächs beim MIKA am 30. Juli 2020 zu Protokoll, dass sie keine Reisepapiere habe und nicht bereit sei, Dokumente für eine Rückkehr nach Indien auszufüllen (MIact. 85 f.). Gleichentags ersuchte das MIKA das SEM um Vollzugsunterstützung bei der Papierbeschaffung (MI-act. 88 f.). Auch anlässlich eines weiteren Ausreisegesprächs am 1. Dezember 2021 erklärte die Gesuchsgegnerin keine Reisedokumente zu besitzen (MI-act. 119). Infolgedessen reichte das SEM am 9. Dezember 2021 bei der indischen Vertretung in Bern ein Gesuch um Ausstellung eines Ersatzreisepapiers für die Gesuchsgegnerin ein (MI-act. 122 f.) und teilte dem MIKA am 15. März