3. Die Haft wird im Zentralgefängnis Lenzburg oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen. C. Nach Eingang der Akten beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wurde der Gesuchsgegnerin ein amtlicher Rechtsvertreter bestellt. Dieser wurde nach Übergabe der Akten aufgefordert, bis zum 12. April 2022, 17.00 Uhr, zur angeordneten Ausschaffungshaft Stellung zu nehmen (act. 9 ff.). D. Am 12. April 2022, 13.40 Uhr reichte der Rechtsvertreter der Gesuchsgegnerin seine Stellungnahme ein und beantragte Folgendes (act. 16 ff.): 1. Frau A. sei per sofort aus der Haft zu entlassen.