Am 9. Dezember 2021 reichte das SEM bei der indischen Vertretung in Bern ein Gesuch um Ausstellung eines Ersatzreisepapiers für die Gesuchsgegnerin ein (MI-act. 122 f.). Mit Schreiben vom 15. März 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, dass die indische Botschaft die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments für die Gesuchsgegnerin zugesichert habe (MI-act. 156). Am 11. April 2022, 09.30 Uhr, erschien die Gesuchsgegnerin einer Vorladung folgend beim MIKA und wurde durch das MIKA zu ihrer Ausreisebereitschaft befragt (MI-act. 160 f.). Dabei gab sie an, sie sei nicht bereit, nach Indien zurückzukehren (MI-act. 160).