Ebenfalls am 30. Juli 2020 reichte die Gesuchsgegnerin beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein, welche sich gegen die Ablehnung der beantragten Anpassung der Personendaten der Gesuchsgegnerin richtete (Dispositivziffern 6 und 7). Hierauf erliess das Bundesverwaltungsgericht zunächst im Rahmen einer superprovisorischen Massnahme einen Vollzugsstopp, hob diesen jedoch am 8. August 2020 wieder auf (MI-act. 93 ff.). Die Verfügung vom 26. Juni 2020 ist damit in Bezug auf die Dispositivziffern 1 bis 5 sowie 8, d.h. insbesondere in Bezug auf die Wegweisung, am 8. Juli 2020 in Rechtskraft erwachsen (MIact. 78 f.).