Mit Schreiben vom 22. Juli 2020 wurde die Gesuchsgegnerin durch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) aufgefordert, die Schweiz innert der angesetzten Ausreisefrist in Richtung Indien zu verlassen und gültige Reisedokumente zu beschaffen. Zudem lud sie das MIKA auf den 30. Juli 2020 zu einem Ausreisegespräch vor (MI-act. 80 f.). Nachdem die Gesuchsgegnerin anlässlich des Ausreisegesprächs beim MIKA am 30. Juli 2020 zu Protokoll gegeben hatte, keine Reisedokumente zu besitzen und keine Dokumente für eine Rückkehr nach Indien ausfüllen -3-