Gestützt auf einen Festnahmeauftrag des MIKA gemäss § 12 des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht vom 25. November 2008 (EGAR; SAR 122.600) vom 28. März 2022 wurde der Gesuchsgegner am 30. März 2022 um 13.40 Uhr durch die Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt -3- X., angehalten und am 31. März 2022 dem MIKA zugeführt (MI-act. 195 f., 205 f.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 31. März 2022 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 206 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):