Am 6. Dezember 2021 meldete das MIKA den Gesuchsgegner auf den 17. Dezember 2021 für einen Flug nach Erbil an (MI-act. 107 f., vgl. MIact. 145). Nachdem dieser Flug annulliert worden war, nahm das MIKA am 10. Dezember 2021 eine neue Fluganmeldung für den 18. Januar 2022 vor (MI-act. 145, 166). Da es in der Folge nicht gelang, rechtzeitig ein von der Fluggesellschaft gefordertes neues Medical Information Form (MEDIF) betreffend den Gesuchsgegner zu beschaffen, musste das MIKA seinerseits die Anmeldung für diesen Flug annullieren (MI-act. 163 ff.).