Gegenstand Durchsetzungshaft gestützt auf Art. 78 AIG / Haftverlängerung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 25. November 2013 mit seiner Partnerin illegal in die Schweiz ein und stellte gleichentags in Chiasso ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 8 f.). Aus der Beziehung gingen drei Kinder hervor (geb. 2014, 2017 und 2018), welche alle in der Schweiz zur Welt kamen (MI-act. 127, 318, 555). Am 1. Januar 2014 verfügte das Amt für Migration Kanton Luzern die Ausgrenzung des Gesuchsgegners aus dem Gebiet des Kantons Luzerns (MI-act. 18 ff.).