Im November 2021 ist er dann nach Frankreich gereist und habe dort ein erneutes Asylgesuch eingereicht (MI-act. 5, 19; Protokoll S. 3, act. 38). Die französischen Behörden hätten ihm mitgeteilt, dass er das Dublin- Verfahren abwarten müsse. Man habe ihm erklärt, das für die Durchführung des Asylverfahrens grundsätzlich der Erstempfangsstaat zuständig sei, es jedoch vorkommen könne, dass die Zuständigkeit übertragen werde. Eine Unterkunft habe er in Frankreich nicht bekommen, weshalb er wieder nach Deutschland und von dort aus in die Schweiz eingereist sei, um erneut ein Asylgesuch zu stellen (Protokoll S. 3, act.