1.4. Das MIKA informierte das SEM am 17. März 2022 über die Haftanordnung betreffend den Gesuchsgegner und ersuchte das SEM, einen Rückübernahmeantrag an die deutschen Behörden zu richten (act. 40). Es ist somit davon auszugehen, dass das SEM die Stellung eines entsprechenden Antrags bzw. eines Übernahmegesuchs vorbereitet. Gemäss EURODAC-Registerauszug vom 16. März 2022 stellte der Gesuchsgegner vor seiner Einreise in die Schweiz zunächst in Deutschland (2017) und dann in Frankreich (2021) ein Asylgesuch (MI-act. 5 f.).