Nachdem der Gesuchsgegner anlässlich der Eröffnung der Haftanordnung eine richterliche Haftüberprüfung verlangt hat, ist diese vorzunehmen. Die -4- Haftüberprüfungsfrist beginnt sodann mit der Antragsstellung des Gesuchsgegners zu laufen, welche vorliegend am 16. März 2022, 17.34 Uhr, erfolgte (MI-act. 29). Am 18. März 2022 wurde eine mündliche Verhandlung mit Parteibefragung durchgeführt, wobei das Urteil um 16.45 Uhr mündlich eröffnet wurde. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit innerhalb der Frist von 96 Stunden.