C. Im Anschluss an die Eröffnung der angeordneten Haft unterzeichnete der Gesuchsgegner eine Erklärung, wonach er eine richterliche Haftüberprüfung wünsche (MI-act. 29). D. In der Folge bestellte das Verwaltungsgericht dem Gesuchsgegner einen amtlichen Rechtsvertreter, stellte diesem die Akten elektronisch zu und -3- räumte ihm eine Frist bis 17. März 2022, 17.00 Uhr, zur Stellungnahme ein (act. 7 f.). Beim Verwaltungsgericht ging innert Frist keine Stellungnahme ein. E. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt.