Am 16. März 2022, 16.10 Uhr wurde der Gesuchsgegner dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugeführt (MI-act. 18). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner gleichentags das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Administrativhaft gewährt (MI-act. 18 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Haft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Administrativhaft gemäss Art. 76a AIG angeordnet. 2. Die Haft begann am 16. März 2022, 05.50 Uhr. 3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Flughafengefängnis Zürich vollzogen.