A. Der Gesuchsgegner wurde am 16. März 2022, 05.50 Uhr vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) anlässlich der Einreise in die Schweiz wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration vom 16. Dezember 2005 (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20) beim Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn als Mitfahrer eines Reisecars angehalten (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act] 11).