1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 16. März 2022, 14.15 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 15. Juni 2022, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Flughafengefängnis Zürich vollzogen. Gleichentags ersuchte das MIKA das Staatssekretariat für Migration (SEM) um Vollzugsunterstützung (MI-act. 66 f.), worauf das SEM ebenfalls noch gleichentags ein Rückübernahmeersuchen an die kosovarischen Behörden stellte (MI-act. 68). -3-