Am 16. März 2022, 14.15 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der strafprozessualen Haft entlassen und anschliessend dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugeführt (MI-act. 46 f., 53), das ihn gleichentags bereits mit sofort vollstreckbarer Verfügung aus der Schweiz, dem Schengen-Raum und der Europäischen Union weggewiesen hatte (MI-act. 48 ff.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 16. März 2022 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 55 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):