A. Der Gesuchsgegner wurde am 15. März 2022, 13.45 Uhr, nach der Einreise in die Schweiz anlässlich einer Zollkontrolle durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Eiken angehalten, da er sich mit drei gefälschten slowenischen Dokumenten (Reisepass, Identitätskarte und Führerausweis) auswies (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 1, 21, 44 ff.). Gleichentags wurde er der Kantonspolizei Aargau zugeführt und wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration vom 16. Dezember 2005 (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20) vorläufig festgenommen (MI-act. 21).