IV. Nachdem der Gesuchsgegner Deutsch versteht, kann darauf verzichtet werden, das MIKA anzuweisen, dem Gesuchsgegner das vorliegende Urteil in einer für ihn verständlichen Weise zu eröffnen und dem Verwaltungsgericht eine Bestätigung der Urteilseröffnung zukommen zu lassen. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 15. März 2022 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 26. März 2022, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Ausschaffungszentrum des Kantons Aargau in Aarau oder im Flughafengefängnis Zürich zu vollziehen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt.