Anlässlich der polizeilichen Einvernahme am 15. März 2022 durch die Kantonspolizei Aargau (MIact. 46 ff.) sagte der Gesuchsgegner aus, er habe sein Heimatland vor ca. einem Monat verlassen und sei am Vortag aus Versehen in die Schweiz eingereist (MI-act. 50). Am 15. März 2022, 14.00 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der strafprozessualen Haft entlassen und ab diesem Zeitpunkt migrationsrechtlich festgehalten (MI-act. 58). Gleichentags wurde der Gesuchsgegner um 15.00 Uhr dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugeführt (MI-act. 79).