Am 14. März 2022, 14.55 Uhr, wurde der Gesuchsgegner anlässlich einer Verkehrskontrolle durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Kaisten AG angehalten. Dabei wies er sich mit einer gefälschten kroatischen Identitätskarte und einem gefälschten kroatischen Führerausweis lautend auf den Namen B. aus (MI-act. 36 ff.), welche er eigenen Angaben zufolge in Deutschland erworben habe (MI-act. 50). In der Folge wurde er durch die Kantonspolizei Aargau gestützt auf Art. 217 Abs. 1 lit. a der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) vorläufig festgenommen (MI-act. 27 ff.). Anlässlich der polizeilichen Einvernahme am 15. März 2022 durch die Kantonspolizei Aargau (MIact.