Mit Verfügung vom 19. Oktober 2020 ordnete das Staatssekretariat für Migration (SEM) gegen den Gesuchsgegner ein ab sofort bis zum 18. Oktober 2030 gültiges Einreiseverbot für das Gebiet der Schweiz und Liechtensteins an, welches dem Gesuchsgegner jedoch erst am 15. März 2022 eröffnet wurde (MI-act. 22 ff., 78).