A. Mit Urteil vom 23. Januar 2018 verurteilte das Cour d'appel pénale du Tribunal cantonal Lausanne den Gesuchsgegner wegen einfacher Körperverletzung, Drohung, Anstiftung zur Freiheitsberaubung und Entführung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 25). Am 4. November 2019 wurde der Gesuchsgegner von den deutschen Behörden an die Schweiz ausgeliefert und zwecks Verbüssung der ausgefällten Freiheitsstrafe am darauffolgenden Tag dem Kanton Waadt zugeführt (MI-act. 1 ff.). In der Folge wurde der Gesuchsgegner am 17. Oktober 2020 unmittelbar nach Entlassung aus dem Strafvollzug nach Pristina, Kosovo ausgeschafft (MIact. 15, 25).