MI-act. 853) bzw. weil er "Probleme bezüglich Zivilstandssachen bzw. bezüglich Namen und Vornamen" habe (Protokoll S. 3, act. 30), was er nicht weiter konkretisieren konnte oder wollte. Andererseits habe er auch seine Familie in Algerien angewiesen, ihm Identitätsdokumente zu beschaffen, worauf die Familie mit einer Behörde Kontakt aufgenommen habe (MI-act. 853; Protokoll S. 3, act. 30). Dort habe man jedoch mitgeteilt, dass es bis zum Erhalt eines solchen Dokumentes etwa einen Monat dauern werde (MI-act. 853) bzw. er könne überhaupt nicht sagen, wie lange das Verfahren dauern werde (Protokoll S. 3, act. 30).