Anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs durch das MIKA vom 8. März 2022 sowie anlässlich der heutigen Verhandlung gab der Gesuchsgegner an, er habe bislang keine Identitätspapiere erhalten. Er habe einerseits die algerische Botschaft kontaktiert, was bisher zu keinem Ergebnis geführt habe, weil er "zwei Namen" habe (was er jedoch sogleich wieder dementierte; MI-act. 853) bzw. weil er "Probleme bezüglich Zivilstandssachen bzw. bezüglich Namen und Vornamen" habe (Protokoll S. 3, act. 30), was er nicht weiter konkretisieren konnte oder wollte.