2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 18. März 2022 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2022.11 vom 17. Februar 2022; MI-act. 826 ff.). Am 8. März 2022 ordnete das MIKA die Haftverlängerung an (act. 1 ff.). Anlässlich des rechtlichen Gehörs ersuchte der Gesuchsgegner um Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung (MI-act. 854). Die Verhandlung erfolgte am 14. März 2022 und damit innerhalb von acht Arbeitstagen nach Gesuchseinreichung.