E. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftverlängerung (Protokoll S. 4, act. 31). Der Gesuchsgegner liess folgenden Antrag stellen (Protokoll S. 4, act. 31): Die Haftverlängerung sei abzuweisen, der Gesuchsgegner sei in die Freiheit zu entlassen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: