Am 4. März 2022 rief das MIKA unter Mitwirkung eines Dolmetschers abermals in Abwesenheit des Gesuchsgegners die vom Gesuchsgegner häufig gewählte Telefonnummer an, deren Inhaberin der algerische Vertrauensanwalt hatte ausfindig machen können. Nach einmaligem Klingeln sei das Besetztzeichen ertönt, es habe niemand erreicht werden können (MI-act. 848). B. Am 8. März 2022 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner im Beisein des Rechtsvertreters das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Durchsetzungshaft (MI-act. 852 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde - 10 - dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Durchsetzungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):