Am 4. Februar 2022 rief das MIKA unter Mitwirkung eines Dolmetschers abermals in Abwesenheit des Gesuchsgegners die vom Gesuchsgegner häufig gewählte Telefonnummer an, deren Inhaberin der algerische Vertrauensanwalt hatte ausfindig machen können. Diesmal habe niemand abgehoben. Manchmal habe es ins Leere geklingelt; manchmal habe es geklingelt, und der Anruf sei gleich wieder weggedrückt worden, wobei es aber gemäss Angabe des Dolmetschers auch sein könne, dass die Leitung überlastet gewesen sei (MI-act. 808). -9-