Am 28. Juni 2021 teilte das SEM dem MIKA mit, zur Ermittlung der Identität des Gesuchsgegners sei in Algerien ein Vertrauensanwalt beauftragt worden, wobei mit einer längeren Wartezeit bis zum Erhalt einer Antwort zu rechnen sei (MI-act. 601 f.). Am 4. Juli 2021 wurde der Gesuchsgegner notfallmässig ins Kantonsspital Aarau eingeliefert (MI-act. 603). Dort wurden bei ihm thorakoabdominelle Schmerzen unklarer Ätiologie sowie eine depressive Störung diagnostiziert. Noch gleichentags wurde der Gesuchsgegner wieder aus der ärztlichen Obhut entlassen und ins Ausschaffungszentrum des Kantons Aargau verbracht (MI-act. 604 ff.).