Gesuchsgegners seinen Eltern sowie seinem Onkel gehörenden Telefonnummern angerufen. In einem Fall sei jedoch der Anruf nicht entgegengenommen, im andern das Gespräch nach wenigen Sekunden durch die Empfängerin beendet worden (MI-act. 582 f.). Die durch das MIKA angeordnete Verlängerung der Durchsetzungshaft wurde sodann mit Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts vom 17. Juni 2021 (WPR.2021.20; MI-act. 586 ff.) bis zum 18. August 2021, 12.00 Uhr, bestätigt.