Am 12. Dezember 2018 reiste er eigenen Angaben zufolge erneut illegal in die Schweiz ein und stellte tags darauf in Bern zum zweiten Mal ein Asylgesuch (MI-act. 229). Nachdem er ab dem 5. Februar 2019 wiederum als unbekannten Aufenthalts galt, schrieb das SEM am 25. Februar 2019 auch dieses Asylgesuch als gegenstandslos geworden ab (MI-act. 236 ff.). Mit Schreiben vom 4. Dezember 2019 ersuchte das SEM das algerische Generalkonsulat darum, den Gesuchsgegner als algerischen Staatsangehörigen zu identifizieren und für ihn ein Ersatzreisedokument auszustellen (MI-act. 29 ff.).