2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Ausschaffungshaft bis zum 11. April 2022, 12.00 Uhr, bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2022.4 vom 13. Januar 2022). Am 11. März 2022, 11.00 Uhr gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Anordnung einer Durchsetzungshaft, ordnete diese im Anschluss daran für einen Monat an und hielt fest, die am 12. Januar 2022 angeordnete Ausschaffungshaft ende mit Beginn der Durchsetzungshaft (act. 1 ff.). Die heutige Verhandlung begann um 11.05 Uhr; das Urteil wurde um 11.30 Uhr eröffnet, womit die richterliche Haftüberprüfung fristgerecht erfolgte.