4. Die am 12.01.2022 angeordnete Ausschaffungshaft wird per Beginn der Durchsetzungshaft beendet. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 30). Der Gesuchsgegner liess den folgenden Antrag stellen (Protokoll S. 3, act. 30): Die Durchsetzungshaft sei nicht zu bestätigen. Herr A. sei per sofort aus der Haft zu entlassen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: