Mit Urteil vom 12. März 2018 verurteilte das Kantonsgericht Basel- Landschaft den Gesuchsgegner zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und 20 Tagen, einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 10.00 und einer Busse von Fr. 250.00 (MI-act. 460 ff.). Das MIKA meldete den Gesuchsgegner am 31. Januar 2019 für einen Flug nach Tunis an, der auf den 16. Februar 2019 bestätigt wurde (MIact. 388 ff.).