Am 1. Januar 2014 verfügte das Amt für Migration Kanton Luzern die Ausgrenzung des Gesuchsgegners aus dem Gebiet des Kantons Luzerns (MI-act. 18 ff.). Mit Verfügung vom 15. Januar 2014 wies das Bundesamt für Migration (BFM; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) den Gesuchsgegner und seine Partnerin dem Kanton Aargau zu (MI-act. 35). Mit Schreiben vom 1. April 2014 teilte das BFM mit, dass das Dublin-Verfahren des Gesuchsgegners beendet und das Asylverfahren in nationaler Zuständigkeit durchgeführt werde (MI-act. 66).