B. Am 8. März 2022 wurde der Gesuchsgegner dem MIKA zugeführt, wo ihm das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt wurde (MI-act. 50 ff.). Anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung der Ausschaffungshaft wurde dem Gesuchsgegner die gleichentags erlassene, sofort vollstreckbare Verfügung des MIKA eröffnet, mit der das MIKA den Gesuchsgegner erneut -3- aus der Schweiz, dem Schengen-Raum und der Europäischen Union wegwies (MI-act. 46 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):