Am 15. Mai 2020 wurde der Gesuchsgegner beim Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn vom eidgenössischen Grenzwachtkorps (GWK) wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG; SR 142.20) angehalten (MI-act. 4 ff.). Gleichentags verfügte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) die Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz, dem Schengen- Raum und der Europäischen Union unter Ansetzung einer Ausreisefrist bis zum 30. Juni 2020 (MI-act. 20 ff.).